Mahnung oder Zwangsvollstreckung zur NRW-Soforthilfe erhalten?

Reagieren Sie nicht übereilt. Wir prüfen Ihr Schreiben und stoppen unberechtigte Forderungen – kostenlos in der Erstprüfung.

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Hunderte Soforthilfe-Fälle seit 2021 erfolgreich begleitet.

 Rückmeldung i. d. R. am selben oder nächsten Werktag.

Erst nach Beauftragung entstehen Kosten.

Worum es geht

Viele Betroffene erhalten Mahnungen, Zahlungserinnerungen oder sogar Vollstreckungsandrohungen – teils trotz Vergleich, erledigtem Verfahren oder ohne vorherigen Schlussbescheid. Häufig stammen die Schreiben vom „Corona Zahlungsmanagement“ oder der Landeshauptkasse NRW.
Unsere Erfahrung: Nicht jede Forderung ist rechtmäßig. Fehler passieren – wir lassen diese korrigieren.

  1. Schreiben sichern & Frist notieren.
    Nichts zahlen, nichts telefonisch zusagen.
  2. Dokumente hochladen.
    Mahnung/Anhören (PDF/JPG/PNG) + ggf. alte Bescheide, Vergleich, Korrespondenz.
  3. Kostenlose Prüfung erhalten.
    Wir melden uns mit einer klaren Empfehlung (Stopp, Widerspruch, Zahlungsaussetzung etc.).
  1. Mahnung trotz Vergleich oder erledigtem Verfahren
  2. Mahnung ohne vorherigen oder wirksamen Schlussbescheid
  3. Mahnung trotz Stundung/Ratenzahlungszusage
  4. Falsche Beträge / Zeiträume / Aktenzeichen
  5. Unklare oder fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung

Ergebnis in vielen Fällen: Rücknahme, Ausbuchung oder Korrektur der Forderung.

Was wir für Sie übernehmen

Schnelle Erstprüfung

 Wir prüfen Ihre Mahnung oder Androhung kostenlos und unverbindlich.

Direkter Kontakt mit Behörden

Wir übernehmen die Kommunikation mit Bezirksregierung & Landeskasse.

Zahlungen stoppen

Wir beantragen Aussetzung oder Aufschub der geforderten Zahlung.

Rechtliche Einwendungen

Unsere Anwälte legen fristgerecht Widerspruch und Einwände ein.

Fachanwaltliche Vertretung

Vertretung durch erfahrene Anwälte – außergerichtlich & vor Gericht.

Klare Handlungsempfehlung

Sie erhalten zeitnah unsere Einschätzung & nächste Schritte.

Häufige Fragen zu Mahnungen & Erinnerungen

Viele Betroffene sind verunsichert, wenn plötzlich Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen von der Bezirksregierung oder Landeshauptkasse eintreffen – oft sogar zu Unrecht. Unsere Kanzlei erklärt, worauf Sie jetzt achten sollten und wie Sie richtig reagieren.

Nein – lassen Sie den Bescheid zuerst prüfen. In vielen Fällen sind Mahnungen rechtlich angreifbar und können gestoppt werden.

Tragen Sie das Fristende ein, laden Sie Ihre Unterlagen direkt hoch und fordern Sie einen Rückruf an. Wir beantragen bei Bedarf eine Fristverlängerung oder Aussetzung.

Dann ist die Mahnung in der Regel nicht zulässig. Laden Sie das Schreiben bitte hoch – wir prüfen das sofort für Sie.

Erhalten Sie trotzdem eine Mahnung, liegt meist ein Fehler der Behörde vor. Wir nehmen direkt Kontakt auf und klären das für Sie.

Die Erstprüfung ist kostenlos und unverbindlich. Erst wenn weitere Schritte sinnvoll sind, informieren wir transparent über die möglichen Kosten.