Aktuelle Handlungsempfehlungen & News zur NRW-Soforthilfe 2020
Bleiben Sie informiert:
Unsere Fachanwälte veröffentlichen hier regelmäßig aktuelle Einschätzungen, Empfehlungen und wichtige Fristen im Zusammenhang mit den Rückforderungen der NRW-Soforthilfe.
In den letzten Tagen haben viele Betroffene erneut eine sogenannte „letztmalige Erinnerung“ von ihrer Bezirksregierung erhalten mit dem Hinweis, bis spätestens 26. Februar 2025 den Verwendungsnachweis zur NRW-Soforthilfe einzureichen.
Die Schreiben sind meist standardisiert formuliert und enthalten teilweise Androhungen einer Rückforderung des gesamten Förderbetrags, sollte keine Rückmeldung erfolgen.
Viele Empfänger reagieren verunsichert oder glauben, sie müssten sofort handeln, um Nachteile zu vermeiden.
Wir raten aktuell dazu, keine vorschnellen Angaben oder Rückmeldungen über die bereitgestellten Online-Formulare (z. B. über Elster oder Bund.ID) vorzunehmen, insbesondere, wenn Sie bereits im Jahr 2024 oder früher ein Rückmeldeverfahren durchlaufen haben.
Sie möchten wissen, wie Sie jetzt richtig reagieren?
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Viele Unternehmer und Selbstständige haben erneut Post von ihrer Bezirksregierung erhalten – mit der Aufforderung, bis zum 26. Februar 2025 die Verwendungsnachweise zur NRW-Soforthilfe einzureichen.
Unsere Empfehlung lautet klar:
Keine erneute Rückmeldung abgeben, wenn Sie bereits vor Oktober 2024 ein Rückmeldeverfahren durchlaufen oder nach Erhalt eines Schlussbescheids (über uns oder eine andere Kanzlei) Klage eingereicht haben.
Warum Zurückhaltung geboten ist
Die Behörden unterscheiden aktuell nicht zwischen verschiedenen Fallgruppen, etwa Klägern, bereits geprüften Fällen oder Erstempfängern.
Dieses Vorgehen ist formell-rechtlich bedenklich und verstößt möglicherweise gegen das sogenannte Verschlechterungsverbot im Verwaltungsverfahrensrecht.
Zudem weist das aktuelle Rückmeldeverfahren – insbesondere über Elster oder Bund.ID – mehrere rechtliche und technische Unstimmigkeiten auf, die im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung relevant sein können.
Unsere Empfehlung:
- Keine erneute Abgabe der Verwendungsnachweise.
- Schreiben und Fristen dokumentieren.
- Vor jeglicher Reaktion anwaltliche Prüfung durchführen lassen.
Eine voreilige Online-Rückmeldung kann als stillschweigende Anerkennung gewertet werden und Ihre Position schwächen.
Juristische Einschätzung anfordern
Lassen Sie Ihren Fall jetzt unverbindlich prüfen – wir sagen Ihnen, ob Handlungsbedarf besteht.
Obwohl die Bezirksregierungen „zeitnahe Bescheide“ angekündigt hatten, ist bisher nichts passiert.
Selbst Antragsteller, die keinen Verwendungsnachweis abgegeben haben, erhielten bislang keine Zahlungsaufforderung.
Wir vermuten: Die Zahl der Nicht-Rückmelder ist deutlich höher als erwartet – die Behörden kommen mit der Bearbeitung nicht nach.
Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden.
Ich möchte Betroffene ausdrücklich ermuntern, Klage einzureichen. Denn auch vor drei Jahren, im Rahmen der ersten Klagewelle, prognostizierte man uns von allen Seiten, dass wir unsere Mandanten in den „Subventionsbetrug“ trieben und sie zusätzlich auf horrende Prozesskosten sitzen lassen würden. All das ist bekanntermaßen ausgeblieben. Auch im „zweiten Anlauf“ wird es dem Land NRW nicht gelingen, die Rückzahlungsbescheide rechtskonform auf den Weg zu bringen. Schon jetzt drängen sich etliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit der formellen Rechtmäßigkeit des behördlichen Vorgehens durch die beteiligten Bezirksregierungen auf. Wir werden sehen! I'll be back.
– Oliver Luesgens, Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verwaltungsrecht (Stand: 23. April 2025)
Wie wir Ihnen helfen können
Wir begleiten Sie – vom ersten Schreiben der Bezirksregierung bis zur endgültigen Klärung.
Erkennen Sie, ob Ihr Rückforderungsbescheid rechtmäßig ist oder angefochten werden kann
Wir übernehmen sofort die Kommunikation mit der Bezirksregierung – kostenlos in der Erstbearbeitung.
Unsere Fachanwälte vertreten Sie konsequent bis vor Gericht, falls nötig.