Offiziell heißt es, technische Probleme seien für die Verzögerung verantwortlich.
Beobachter gehen jedoch davon aus, dass die Behörden mit der Vielzahl an Fällen organisatorisch überfordert sind.
Nach Einschätzung vieler Fachleute ist die Zahl derjenigen, die sich nicht am neuen Rückmeldeverfahren beteiligt haben, deutlich höher als ursprünglich angenommen.
Dies könnte die Abläufe innerhalb der Bezirksregierungen erheblich verlangsamt haben.
Die Kanzlei Claim Rechtsanwalts GmbH begleitet die Entwicklung seit Beginn des Verfahrens und weist darauf hin, dass die aktuelle Situation rechtliche Unsicherheiten für zahlreiche Betroffene mit sich bringt.
Juristische Einschätzung von Rechtsanwalt Oliver Luesgens
Rechtsanwalt Oliver Luesgens, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Geschäftsführer der Kanzlei, bekräftigt seine klare Haltung zur aktuellen Situation.
Bereits im Zuge der ersten Klagewelle im Jahr 2021 hatte seine Kanzlei erfolgreich Mandanten vertreten, deren Rückforderungsbescheide sich später als rechtswidrig herausstellten.
„Ich möchte Betroffene ausdrücklich ermutigen, Klage einzureichen.
Oliver Luesgens, Rechts- und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Schon 2021 wurde uns vorgeworfen, wir würden unsere Mandanten in den ‚Subventionsbetrug‘ treiben und sie auf hohen Prozesskosten sitzen lassen.
Das Gegenteil war der Fall, viele Verfahren konnten wir zugunsten unserer Mandanten entscheiden.
Auch diesmal wird es dem Land NRW nicht gelingen, die Rückzahlungsbescheide rechtskonform auf den Weg zu bringen.“
Luesgens sieht erhebliche formelle Schwächen im Vorgehen der Bezirksregierungen und kündigt an, die Verfahren erneut gerichtlich überprüfen zu lassen, sobald erste Bescheide vorliegen.
Medienberichte beleuchten die Lage
Mehrere Medien haben die schleppende Bearbeitung und die drohende Klagewelle inzwischen aufgegriffen.
Die nachfolgenden Beiträge liefern einen Überblick über die aktuelle Diskussion:
- Köln0221: „Eine Frechheit: Tausende sollen Corona-Soforthilfe zurückzahlen“
- RP Online: „Klagewelle droht auch in Dormagen“
- BILD: „Friseurmeisterin will Corona-Hilfen nicht zurückzahlen“
- RP Online: „Dormagen: Rückzahlung von Coronahilfen, Land NRW bezieht Stellung“




Fazit
Die angekündigte zweite Phase der Rückforderungen ist ins Stocken geraten.
Statt Klarheit herrscht erneut Unsicherheit und Stillstand.
Für Betroffene bedeutet das: weiter abwarten, aber vorbereitet sein.
Die Claim Rechtsanwalts GmbH rät Betroffenen, bereits jetzt alle Unterlagen bereitzuhalten und im Falle eines Rückforderungsbescheids zeitnah juristischen Rat einzuholen.
Kostenlose Erstberatung für Betroffene
Wer bereits Post von seiner Bezirksregierung erhalten hat oder ein Rückmeldeverfahren durchläuft, kann sich an die Kanzlei wenden:
Die Erstprüfung erfolgt kostenlos und unverbindlich.